Die Stufe zwei des Glühlampenverbot tritt in Kraft
Am 01. September 2010, tritt die zweite Stufe des Glühlampenverbotes in Kraft. Das bedeutet, dass ab sofort keine Leuchtmittel mit mehr als 75 Watt in den Verkauf gebracht werden dürfen. Glühlampen über 100 Watt sowie alle matten Birnen dürfen schon seit dem 01.09.2009 nicht mehr gehandelt werden. Diese Maßnahmen sind Bestandteile einer Kampagne der EU, die Kosten des Stromverbrauches zu senken und die Energie effizienter zu nutzen.

Dieser sogenannte “Glühlampenausstieg” wurde von den EU-Mitgliedsstaaten am 08. Dezember 2008 in Brüssel beschlossen und gilt für alle EU-Staaten. Durch dieses Gesetz soll der Stromverbrauch 2020 um 39 Terrawattstunden/Jahr und circa 15 Millionen Tonnen CO2 eingespart werden.
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