Gefahr von Schusswaffen eindämmen
“Die von Schusswaffen ausgehende Gefahr kann nicht hoch genug eingestuft werden. Der Gesetzgeber verpflichtet daher in § 42 des Waffengesetzes (WaffG)” Sie als gewerbliche und private Waffenbesitzer, die erforderlichen Vorkehrungen zum Schutz gegen Diebstahl und ähnlichen Verlust zu treffen.
Die Einhaltung der Sicherungspflicht liegt in Ihrem eigenen Interesse. Falls Sie dieser Verpflichtung nämlich nicht nachkommen, kann je nach Schwere des Verstoßes Ihre persönliche Zuverlässigkeit in Frage gestellt werden und unter Umständen zu einem Widerruf der Ihnen erteilten waffenrechtlichen Erlaubnisse führen.
Daher bewahren Sie bitte Ihre Waffen in einem dafür geeigneten Waffenschrank bzw. Waffentresor, welcher den weiteren Vorteil hat, dass Sie in ihm neben den Waffen auch andere Wertsachen einbruchsicher aufbewahren können, auf.
Selbst Ihre Familienmitglieder dürfen keinen Zugriff zu dem Waffenschrank haben. Insbesondere Ihre minderjährigen Kinder dürfen nicht an den Inhalt des Waffenschrankes gelangen können. Eine Ausnahme besteht allerdings darin, wenn Ihre ganze Familie schießt. Denn dann brauchen Sie, anders als nach dem alten Waffengesetz, nicht für jedes Familienmitglied, vorausgesetzt das es älter als 18 Jahre ist, einen eigenen Tresor, sondern alle Mitglieder einer häuslichen Gemeinschaft dürfen ihre Waffen gemeinsam in einem Tresor verwahren.
“Im Schützenverein: Hier ist für die Erlaubnis zum Zugriff auf einen Waffenschrank ein Sachkundenachweis erforderlich, der erst nach einem Lehrgang durch einen übergeordneten Dachverband (Kreis- oder Bezirksschützenverband) ausgestellt wird. Eine weitere Regel besagt, dass ein Waffenschrank so aufzustellen ist, dass ein Einbrecher möglichst im Vorfeld zusätzliche mechanische und/oder elektronische Sicherungen überwinden muss.
Jagdhütten: In unbewohnten Gebäuden wie z.B. Jagdhütten dürfen Waffen, auch im Waffenschrank, in der Regel nicht verwahrt werden.
Generell gilt: Im Vorfeld der Anschaffung von Waffen sollten Sie Gespräche mit der Ordnungsbehörde führen. Auch sollten Sie die Einschätzung der Versicherung einholen. Weitere Anlaufstellen sind: Die Jagdbehörde, polizeiliche Beratungsstellen sowie das LKA.”
Link über Waffenrecht—was jeden einzelnen betrifft:
http://www.hubertus-gr-lafferde.de/Neues%20Waffenrecht%20Hub.Gr.Lafferde.ppt
Quelle: tresore.net/waffenschrank-waffentresore.htm
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