Trennung von Waffe und Munition
Schusswaffen dürfen nicht mit der dazugehörigen Munition gelagert werden. Es muss eine räumliche Trennung erfolgen d. h., dass Langwaffen getrennt von Langwaffenmunition aufbewahrt werden müssen. Allerdings ist es zulässig, Waffen mit nicht passender Munition im selben Behältnis aufzubewahren z. B. Langwaffen gemeinsam mit Kurzwaffenmunition in einem Schrank der Sicherheitsstufe A.
Von der Trennungsregelung kann abgewichen werden, sofern die Aufbewahrung in einem Sicherheitsbehältnis erfolgt, welches min. der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (N) entspricht. „Gem. § 36 Abs. 2 WaffG sind Schusswaffen, deren Erwerb nicht von der Erlaubnispflicht freigestellt sind, min. in einem der Norm DIN/EN 1143-1 Grad 0 entsprechenden oder gleichwertigen Behältnis aufzubewahren. Als gleichwertig gilt ein Behältnis der Sicherheitsstufe B (nach VDMA 24992 Stand Mai 1995) nach VDMA 24 992.“
Für bis zu 10 Langwaffen gilt die sichere Aufbewahrung auch in einem Behältnis der Sicherheitsstufe A (nach VDMA 24992 Stand Mai 1995) nach VDMA 24 992 als gewährleistet. Jeder Waffenschrank der nicht mindestens nach VDMA 24992 oder DIN/EN 1143-1 zertifiziert wurde, ist für die Lagerung von erlaubnispflichtigen Waffen ungeeignet.
Quelle:tresore.net/waffenschrank-waffentresore.htmDas könnte Dich auch interessieren:
- Waffen richtig lagern
- Was ist ein Waffenschrank?
- Neues Waffengesetz im Überblick!
- Was sollte man beim Kauf von Tresoren beachten?
- Gefahr von Schusswaffen eindämmen








