Gehörschutz – damit Lärm Ihren Ohren nichts anhaben kann
Lärm kann krank machen. Gerade bei Arbeiten in Umgebungen, in denen ein hoher Schallpegel herrscht, ist Gehörschutz unerlässlich. In Arbeitsbereichen, in denen trotz Schutzmaßnahmen Lärm auf die Arbeitnehmer einwirkt, der bestimmte Grenzwerte übersteigt, sind gemäß Unfallverhütungsvorschrift (UVV „Lärm“) zwingend Maßnahmen zu ergreifen.

Gehörschutzstöpsel sind mit und ohne Band erhältlich.
Kapselgehörschutz, Gehörschutzstöpsel und Otoplastiken: Welcher Gehörschutz für welche Verwendung?
Bei einem kurzzeitigen Gebrauch wird häufig ein Kapselgehörschutz verwendet. Es handelt sich hierbei um kopfhörerähnliche, geschlossene Kapseln, die das Ohr vollständig umschließen.
Gehörschutzstöpsel hingegen sind vorgefertigte Ohrenstöpsel, die lediglich in den Gehörgang hineingesetzt werden. Sie werden in der Regel bei unregelmäßigem Gebrauch benutzt.
Für den professionellen, dauerhaften Gebrauch eignen sich Otoplastiken. Diese kann man sich individuell bei einem Hörgeräteakustiker anfertigen lassen. Großer Vorteil dieser Variante ist, dass ein falsches Einsetzen in den Gehörgang verhindert wird. Es handelt sich jedoch auch um die mit Abstand teuerste Methode im Gehörschutzsegment.
Hinweise für die richtige Auswahl
Kapselgehörschutz ist zu empfehlen, wenn
- ein häufiges Auf- und Absetzen des Gehörschutzes nötig ist
- ein zu enger Gehörgang vorliegt, so dass nur diese Gehörschutzvariante in Betracht kommt
- eine Unverträglichkeit bei Gehörstöpseln feststeht
Gehörstöpsel sind besonders geeignet, wenn
- kein Kapselgehörschutz getragen werden darf
- eine andauernde Lärmeinwirkung gegeben ist
- eine Brille getragen wird
- zu starke Schweißbildung unter dem Kapselgehörschutz auftritt
Um Ihnen einen Vergleich zu bieten, wie laut Umwelteinflüsse sind und ob diese geeignet sind, unser Gehör zu schädigen, haben wir für Sie eine Vergleichstabelle erstellt:
0 Dezibel | Sehr leise | ungefährlich |
10 Dezibel | Blätterrascheln in der Ferne | ungefährlich |
20 Dezibel | Ruhegeräusch im TV-Studio | ungefährlich |
30 Dezibel | Ruhiges Schlafzimmer in der Nacht | ungefährlich |
40 Dezibel | Leise Radiomusik | ungefährlich |
50 Dezibel | Ruhige Ecke in normaler Wohnung | ungefährlich |
60 Dezibel | Normales Gespräch | ungefährlich |
80 Dezibel | Starker Verkehr /Bohrung | ungefährlich |
100 Dezibel | Kreissäge/ Diskomusik | auf Dauer gefährlich |
120 Dezibel | Unerträglich laut | Schmerzgrenze |
140 Dezibel | Flugzeugstart | sehr gefährlich |
160 Dezibel | Gewehrschuss (in Mündungsnähe) | sehr gefährlich |
Basiswissen: gesetzliche Grundlagen und Euronormen
Unfallverhütungsvorschrift (UVV „Lärm“)
„Wirkt trotz Einhaltung der Vorschriften und trotz Schutzmaßnahmen Lärm auf die Arbeitnehmer ein, bei dem ein Beurteilungspegel von 85 dB(A) überschritten wird, müssen persönliche Schutzmittel zur Verfügung gestellt werden. Die Arbeitnehmer sind verpflichtet, die persönlichen Schutzmittel zu tragen, wenn die Lärmeinwirkung einen Beurteilungspegel von 90 dB(A) erreicht oder überschreitet“
Europäische Normen
Nach EN 352-1: Kapselgehörschützer
Nach EN 352-2: Gehörschutzpfropfen
Nach EN 352-3:Gehörschützer für Helmbefestigungen
Nach EN 352-4: Elektroakustische Gehörschützer
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